AGB
In meinen AGB finden Sie alle wichtigen Regelungen und Informationen zu meinem Personal Training.
Bitte lesen Sie sich diese in Ruhe vor Vertragsschluss durch.
Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung!
Allgemeine Geschäftbedingungen für ein persönliches Fitnesstraining
(Stand: 05.09.2021)
I. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen JF Personal Fitness (nachfolgend „JF“ genannt) und der/dem/den Kundin/Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings des Kunden durch JF. Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein persönliches Fitnesstraining (nachfolgend „Trainingsvertrag“ genannt), vereinbart.
Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von JF wirksam.
II. Vereinbarung eines persönlichen Fitnesstrainings
- Die Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings und/ oder Sonderleistungen (Ernährungsberatung, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und JF werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.
- Der Kunde vereinbart mit JF im Trainingsvertrag Trainingseinheiten oder Trainingspakete von 5, 10 oder 20 Trainingseinheiten. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Der Ort des Trainings wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.
- Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert JF unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
- Eine Übertragung des Trainingsvertrages durch den Kunden bzw. JF auf eine andere Person ist nicht zulässig.
III. Fitnesstest, Trainingskonzept
- Vor der Durchführung der ersten Trainingseinheit führt JF mit dem Kunden einen Fitnesstest durch, der Grundlage für die Erstellung eines Trainingskonzeptes durch JF ist. Weitere Fitnesstests können jederzeit nach individueller Vereinbarung durchgeführt werden, um die Trainingsergebnisse zu dokumentieren. Die weiteren Fitnesstests sind vom Trainingsentgelt umfasst.
- JF erstellt für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
- JF kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.
IV. Training, Sporttauglichkeit
- Der Termin für jede Trainingseinheit sowie der Trainingsort werden konkret zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Die Durchführung von Trainingseinheiten ist nur zu folgenden Trainingszeiten möglich:
Montag – Freitag: 06:00 – 21.30 Uhr - Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Terminänderungen und Terminabsagen sind nur verbindlich, wenn sie telefonisch (auch Mailbox) erfolgen. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder erscheint der Kunde unentschuldigt nicht zum Termin, so gilt der Termin als durchgeführt und ist vom Kunden zu vergüten. Sagt JF einen vereinbarten Termin innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder erscheint nicht zum Termin, so gilt der Termin als nicht durchgeführt und ist nicht vom Kunden zu vergüten. Satz 3 und 4 gilt nicht, wenn innerhalb der 24 Stunden eine Durchführung des Trainings aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Wetterlage für einen der Vertragspartner unzumutbar ist. Ansprüche aus Terminabsagen sind ausgeschlossen.
- Der Kunde ist selbst für eine zur ordnungsgemäßen Durchführung der Trainingseinheit erforderliche Kleidung verantwortlich.
- Der Kunde zeichnet nach jeder Trainingseinheit einen entsprechenden Leistungsnachweis ab.
- Der Kunde informiert JF unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit ( insbesondere bei Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein), die nach dem Abschluss des Trainingsvertrages auftreten. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kunde in seiner Sporttauglichkeit eingeschränkt ist, ist JF berechtigt, die Trainingseinheit unverzüglich abzubrechen und vom Kunden den Nachweis der Sporttauglichkeit bzw. den Grad deren Einschränkung durch einen fachkundigen Arzt zu verlangen. Bis zu diesem Nachweis findet keine weitere Trainingseinheit statt. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
V. Ernährungsberatung
- Der Kunde kann mit JF im Trainingsvertrag eine Ernährungsberatung vereinbaren.
- Von der Ernährungsberatung ist umfasst:
- 2 Stunden Beratungsgespräch mit Ausrichtung auf das jeweilige Trainingsziel
- Berechnung des Energieumsatzes
- Vorschläge für Mahlzeiten
- Richtig essen vor und nach dem Training
- Ausgabe einer Informationsbroschüre mit allgemeinen Richtlinien zur zielorientierten Ernährung
VI. Honorar, Zahlungsbedingungen
- Das Entgeld pro Trainingseinheit bzw. für das Trainingspaket („Trainingsentgelt“ genannt) sowie für Sonderleistungen werden im Trainingsvertrag vereinbart. Hiervon ist die Erstellung eines Trainingsplans nach dem Ende des persönlichen Fitnesstrainings nicht umfasst. Termine außerhalb der Trainingszeit gemäß Ziffer IV sind mit einem Aufschlag auf das Entgelt in Höhe von 15,00 EUR (zzgl. MwSt.) zu vergüten. Die Erstberatung ist kostenfrei.
- Sonstige für die Durchführung einer Trainingseinheit entstehende Kosten, insbesondere Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, Übernachtungen und Spesen, sind nicht im Trainingsentgelt enthalten und werden vom Kunden gesondert vergütet.
- Anfahrtskosten von der Nonnenstraße 17a sind bis einschließlich 10 km im Trainingsentgelt enthalten. Ab dem 11. Kilometer wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe einer Kilometerpauschale von 40 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet.
- Der Kunde kann das gesamte Trainingsentgelt sowie das Entgelt für die Sonderleistung im Voraus zahlen. In diesem Fall ist die Zahlung des Entgeltes am 5 Werktag nach dem Abschluss des Trainingsvertrages fällig. Sonstige Entgelte nach Maßgabe dieser AGB werden gemäß Absatz 5 abgerechnet.
- Sofern der Kunde keine Vorauszahlung gemäß Absatz 4 vereinbart hat, erhält er einmal monatlich eine Rechnung über die in dem betreffenden Monat durchgeführten Trainingseinheiten bzw. die erhaltene Sonderleistung. Das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 5. Werktagen nach Erhalt der Rechnung. Gerät der Kunde in Verzug, kann JF eine Gebühr für jede Mahnung in Höhe von 5,00 EUR vom Kunden verlangen. Solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
- Sämtliche Zahlungen nach Maßgabe dieser AGB sind auf das Konto von Jan Fröhlich bei der Consorsbank, IBAN DE30 70120 400844 6122 007, BIC DABBDEMMXXX, zu leisten.
- Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Zahlungsforderungen von JF aufgerechnet werden.
VII. Informationspflicht
- Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Trainingsvertrages und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit.
- Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von JF lautet: info@personal-fitnesstraining.net. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind im Trainingsvertrag aufgeführt. Ziffer IV. Absatz 2 bleibt unberührt.
VIII. Haftung
- JF haftet bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wobei Verschulden Vorsatz und jede Art von Fahrlässigkeit umfasst.
- JF haftet für Sach- und Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihm oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet JF unbegrenzt nur für Schäden, die auf der Verletzung von Vertragspflichten beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden (Kardinalpflichten), wobei eine Haftung der Höhe nach auf den branchentypischen sowie bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden begrenzt ist.
- Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für jegliche Ansprüche gegen Angestellte sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von JF.
- JF haftet nicht für Schäden, die durch von JF dem Kunden empfohlene Kooperationspartner wie z.B. medizinische Einrichtungen, Sportfachgeschäfte und Fitnessstudios entstehen.
XIV. Vertraulichkeit
- Die Vertragspartner haben alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings erhalten haben, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor genehmigt.
- Jeder Vertragspartner hat das Recht, vertrauliche Informationen ohne Genehmigung des anderen
Vertragspartners in folgenden Fällen offen zu legen:
• Soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und die dritte Person sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet hat oder von Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
• Soweit die betreffenden Informationen bereits öffentlich zugänglich sind.
• Sofern die betreffenden Informationen aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit Informationen an Dritte weiter gegeben werden, ist der andere Vertragspartner hierüber unverzüglich zu informieren. - Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit endet 2 Jahre nach dem Ende des Trainingsvertrages.
X. Höhere Gewalt
- Soweit ein Vertragspartner in Folge Höherer Gewalt gemäß Absatz 2 an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist, wird er von diesen Pflichten befreit. Der andere Vertragspartner wird soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie der Vertragspartner aufgrund von Höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist. Dies gilt nicht für die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Trainingsentgeltes sowie weiterer Entgelte.
- Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmung oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit).
- Der betroffene Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Er wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass er seine Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann.
XI. Änderung der AGB
- JF ist berechtigt, die AGB sowie die Entgelte jederzeit zu ändern. Vorbehaltlich des Abs. 2 gelten diese Änderungen für alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt der geänderten AGB geschlossen werden.
- Der Kunde, der unter Geltung der alten Fassung der AGB einen Trainingsvertrag geschlossen hat, hat das Recht, aber nicht die Pflicht, binnen 10 Werktagen nach dem Wirksamwerden der geänderten AGB, diese durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber JF in ihrer Gesamtheit für den bestehenden Vertrag anzunehmen. In dieser Erklärung hat der Kunde den Zeitpunkt anzugeben, ab dem die geänderten AGB für den bestehenden Vertrag gelten sollen. Dieser Zeitpunkt muss der 1. Tag eines Monats sein, und darf höchstens 3 Monate nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten AGB liegen.
- Abweichend von Abs. 2 ist JF berechtigt, die AGB und den Trainingsvertrag mit Wirkung für alle bestehenden Verträge mit sofortiger Wirkung zu ändern, sofern eine Änderung erforderlich ist, um einschlägigen Gesetzen oder Rechtsverordnungen, und/oder rechtsverbindlichen Vorgaben nationaler oder internationaler Gerichte und Behörden und/oder allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen zu entsprechen. In diesem Fall setzt JF den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis. Ergeben sich für den Kunden durch die Änderung wesentliche wirtschaftliche Nachteile, so ist er berechtigt, den Trainingsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen zum Ende jeden Monats zu kündigen.
XII. Urheberrecht
Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen vom JF Personal Fitness liegt ausschließlich bei Jan Fröhlich. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung von Jan Fröhlich. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von 3000,-€ verfolgt. Weiter reichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
XIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
XIV. Schriftform
Jegliche Änderung der AGB und/oder des Trainingsvertrages und die Kündigung des Trainingsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform.
XV. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
- Gerichtsstand ist Leipzig.
- Für die Verträge gemäß dieser AGB und die AGB selber sowie deren Auslegung gilt deutsches Recht.
XVI. Laufzeit, Kündigung
- Der Trainingsvertrag endet in dem Zeitpunkt, in dem die letzte vereinbarte Trainingseinheit endet, spätestens jedoch mit Eingang des letzten Trainingsentgeltes auf dem in diesen AGB angegebenen Konto von JF.
- Der Kunde hat das Recht, den Trainingsvertrag zum Ende eines Monats mit einer Frist von 7 Werktagen zum Monatsende zu kündigen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. JF kann in diesem Fall vom Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen.
- Das Recht jeden Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.